Kammerversammlung

Die Kammerversammlung ist das oberste Organ des Versorgungswerkes.

Der Kammerversammlung obliegt

  • die Wahl und Abberufung der zahnärztlichen Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates;
  • die Entgegennahme des Jahresabschlusses;
  • die Festlegung der Rentenbemessungsgrundlage sowie die Beschlussfassung über die Anpassung der Versorgungsanwartschaften sowie der laufenden Versorgungsleistungen gemäß § 6;
  • die Entlastung der Ausschüsse;
  • die Entscheidung über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit der zahnärztlichen Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates;
  • die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung;
  • die Beschlussfassung über die Auflösung des Versorgungswerkes und die im Zuge der Liquidation erforderlichen Maßnahmen.
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