Kammerversammlung
Die Kammerversammlung ist das oberste Organ des Versorgungswerkes.
Der Kammerversammlung obliegt
- die Wahl und Abberufung der zahnärztlichen Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates;
- die Entgegennahme des Jahresabschlusses;
- die Festlegung der Rentenbemessungsgrundlage sowie die Beschlussfassung über die Anpassung der Versorgungsanwartschaften sowie der laufenden Versorgungsleistungen gemäß § 6;
- die Entlastung der Ausschüsse;
- die Entscheidung über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit der zahnärztlichen Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates;
- die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung;
- die Beschlussfassung über die Auflösung des Versorgungswerkes und die im Zuge der Liquidation erforderlichen Maßnahmen.