Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat die Aufgabe, Ihren Mitgliedern Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten sowie deren Angehörigen Hinterbliebenenrenten nach den Bestimmungen der Satzung zu gewähren.
Das Versorgungswerk operiert als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgung und steht selbstständig neben den anderen Systemen der Pflichtversicherung wie der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung. Wichtige Strukturprinzipien unserer Einrichtung sind Selbstorganisation und Selbstverantwortung bei vollständiger Eigenfinanzierung durch die Mitglieder. Entstanden im Jahr 1957, zählt das Versorgungswerk mittlerweile mehr als 7.800 Zahnärztinnen und Zahnärzte zu seinen Mitgliedern.