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0251 507-0

Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Einfach und bequem online ausfüllen

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Befreiungsanträge im Zuge der sogenannten, neuen "E-Befreiung" ab 1. Januar 2023 elektronisch zu stellen sind. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie direkt auf das Antragsformular.

E-Befreiungsantrag